
Thüringen: Irakischer Vergewaltiger im Besitz von 14 Alias-Namen

Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Bad Klosterlausnitz in Thüringen ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera nach vorläufig vier Tatverdächtigen final gegen zwei Männer, einen 29-jährigen Syrer sowie einen 30-jährigen Iraker. Laut Focus-Recherchen konnte der zur Fahndung ausgeschriebene Iraker bis zur Festnahme "mehrere Alias-Namen nutzen", was dazu führte, dass der Mann, der zwar kein Asyl in Deutschland bekam, laut dem Artikel jedoch "eine Duldung – wegen 'ungeklärter Identität'" hatte.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Gera beschäftigt ein Vorfall von Ende Mai dieses Jahres, als eine 22-jährige Frau laut MDR-Bericht "teilweise unbekleidet" aufgefunden worden war. Eine Zeugin hatte der Polizei einen Hinweis auf "einen möglichen sexuellen Übergriff" gegeben. Die zuständigen Behörden ermittelten seitdem laut eigenen Angaben zufolge wegen "eines mutmaßlichen Sexualdelikts".

Die ARD-Tagesschau berichtete Anfang Juni zu dem Vorfall, dass zu Beginn der Ermittlungen zunächst vier Männer im Fokus der Tat standen. Drei von ihnen konnten dabei laut Polizeiangaben noch am Tag des Übergriffs festgenommen werden. Bei zwei Beschuldigten hatte sich der dringende Tatverdacht dann nicht bestätigt, woraufhin sie wieder freigelassen wurden.
Gegen den 29-jährigen Syrer wurde Haftbefehl erlassen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zu dem nach der Fahndung festgenommenen Mittäter wird in dem Focus-Artikel Folgendes berichtet:
"Nach Recherchen von Focus online handelt es sich um einen 30 Jahre alten Zuwanderer aus dem Irak, der zur Verschleierung seiner Identität insgesamt 14 Alias-Namen nutzte. Eigentlich hätte er nicht mehr in Deutschland sein dürfen."
Die ständige Staatsanwaltschaft Gera erklärte auf Focus-Anfrage zu dem laufenden Verfahren, dass ein von dem Mann "gestellter Asylantrag abgelehnt wurde". Allerdings verfüge der Beschuldigte über "eine Duldung gemäß Paragraf 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes", so der Oberstaatsanwalt.
Der angegebene Paragraf regelt dabei, dass einem "vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer die Duldung erteilt" wird, sollte eine "ungeklärte Identität" vorliegen. Dieser greift dann automatisch, wenn der Betroffene, so der Focus-Artikel darlegend, "seine Abschiebung verhindert, indem er 'falsche Angaben' über seine Identität oder Staatsangehörigkeit macht bzw. bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt".
Laut dem Oberstaatsanwalt war der Iraker zuletzt in Bayern gemeldet, "aber schließlich nach unbekannt abgemeldet worden", so die schriftliche Erklärung aus Gera. Die Focus-Redaktion resümiert zu bundesdeutschen Migrationsrealitäten:
"Der beschuldigte Iraker, der nach FOCUS-online-Informationen am 5. Juli 1995 geboren wurde und in den Behördenakten offiziell als Safeen H. A. geführt wird, trickste die deutschen Behörden bewusst aus – und durfte dennoch (oder deshalb) im Land bleiben."
Die Kriminalpolizeiinspektion Jena führte laut den Recherchen die Akte des potenziell flüchtigen Täters unter dem Arbeitstitel "Der Mann mit den 1000 Namen", da es gedauert habe, bis die Ermittler "die wahre Identität des Mannes feststellen konnten". Die Jenaer Polizeisprecherin Sina Poser erklärte zu der erforderlichen internationalen Fahndung:
"In dieser Zeit flüchtete der 30-jährige Iraker über Frankfurt am Main, Belgien und Frankreich nach England."
Nur durch den beantragten europäischen Haftbefehl konnte der Sexualstraftäter schließlich Anfang Juni aufgespürt und festgenommen werden. Nach Focus-Informationen nahmen englische Fahnder "Safeen H. A. in der Stadt Basingstoke (etwa 120.000 Einwohner) fest, rund 72 Kilometer südwestlich von London".
Laut der Jenaer Polizeisprecherin wird die Auslieferung nach Deutschland derzeit vorbereitet. Weitere Recherchen hätten ergeben, dass der Iraker strafrechtlich "bislang offenbar nicht auffällig geworden" war. Im Bundeszentralregister fanden sich "zumindest" laut Focus-Artikel keine Eintragungen über den Beschuldigten.
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